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ABWASSERENTSORGUNG

Die Abwasserbeseitigungspflicht des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow-Bützow-Sternberg umfasst die Entsorgung des Abwassers der an die öffentlichen Schmutz- und Niederschlagswasseranlagen angeschlossenen Grundstücke, die Entleerung abflussloser Abwassersammelgruben und die Beseitigung des in privaten Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes. Insgesamt ist der Verband für die Entsorgung des Abwassers von ca. 50.000 Einwohnern, sowie Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen zuständig.

Das Schmutz- und Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücke wird über zirka 560 Kilometer Kanalnetze, Grundstücksanschlüsse sowie durch 249 Abwasserpumpwerke den 41 Kläranlagen des Verbandes zugeführt.

Der Anschlussgrad an die zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen beträgt 72,6 %.