Skip to main content

GEBÜHREN UND BEITRÄGE

Trinkwassergebühren ab 01.01.2022
Mengengebühr Trinkwasser ohne MwSt 1,88 € / m³ Mengengebühr Trinkwasser mit 7 % MwSt 2,01 € / m³ 

Q3 in m3/h

Qn in m3/h

Grundgebühr (Monat) ohne MwSt

mit 7 % MwSt

 Q3 4,0 Qn bis 2,59,35 €10,00 €
 Q3 10,0 Qn bis 6,023,36 € 25,00 € 
 Q3 16,0 Qn bis 10,037,64 € 40,27 € 
 Q3 25,0 Qn bis 15,058,41 € 62,50 €
 Q3 40,0 Qn bis 30,093,46 € 100,00 € 
 Q3 63,0 Qn bis 50,0147,20 € 157,50 € 
 Q3 100,0 Qn bis 60,0233,65 € 250,01 €
 Q3 250,0 Qn bis 150,0584,11 €625,00 €

ohne Messeinrichtung: siehe § 3 (1) der Gebührensatzung für die Wasserversorgung

Q3 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers nach MID (Measuring Instruments Directive, europäische Messgeräterichtlinie)

Qn = Nenndurchfluss des Wasserzählers nach EWG (Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)

Hinweis: Für Heranziehungszeiträume, die zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden, gilt für den gesamten abgerechneten Zeitraum der Mehrwertsteuersatz von 5 %.

Der Verband stellt für vorübergehende Zwecke auf der Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen Standrohre gegen Erstattung der Kosten bereit.

Weitere Einzelheiten sind der Gebührensatzung für die Wasserversorgung in der gültigen Fassung zu entnehmen.

Abwassergebühren ab 01.01.2022

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A

Grundgebühr A:
Die monatlich zu entrichtende Grundgebühr beträgt für das Verbandsgebiet EUR 9,20 je Wohneinheit.

Mengengebühr A:
Zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr ist eine Mengengebühr zu entrichten, die sich der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst, welche der gemessenen Trinkwassermenge entspricht.

Die Höhe der Mengengebühr für das Verbandsgebiet beträgt:
ab 01.01.2022 – 2,95 €/m³ Trinkwassermenge.

Für stark verschmutztes Abwasser wird weiterhin, gemessen am chemischen Sauerstoffbedarf, ein Zuschlag auf die allgemeine Mengengebühr erhoben.

Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung, Benutzungsgebühr B
Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 0,67 EUR/m² und Jahr für bebaute und/oder befestigte angeschlossene Grundstücksfläche erhoben.

Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
Für die Entsorgung und Reinigung von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und das gesammelte Abwasser aus abflusslosen Abwassergruben wird folgende Gebührenstruktur angewendet:

 ab 01.01.2022 
Grundgebühr A (für Kleinkläranlagen und Sammelgruben)4,50 €je Monat und Wohneinheit
Mengengebühr A (bei abflusslosen Sammelgruben)9,97 €je m3 Trinkwassermenge
Mengengebühr B (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen)31,52 €je m3 abgefahrener Menge
Zuschlaggebühr C (für Sonn- und Feiertage)91,47 €je m3 je Sonderabholung

Schmutzwasserbeiträge

Anschlussbeiträge werden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung der öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen zur Schmutzwasserentsorgung, z.B. Kläranlagen, Druckrohrleitungen, Pumpwerken u.a., erhoben.

Es ist ein Anschlussbeitrag in Höhe von

12,51 € / m2 anzurechnender Grundstücksfläche

zu entrichten.

Weitere Einzelheiten sind der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserentsorgung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.