GEBÜHREN UND BEITRÄGE
Trinkwassergebühren ab 01.01.2022
Mengengebühr Trinkwasser ohne MwSt 1,88 € / m³ | Mengengebühr Trinkwasser mit 7 % MwSt 2,01 € / m³ |
Q3 in m3/h | Qn in m3/h | Grundgebühr (Monat) ohne MwSt | mit 7 % MwSt |
Q3 4,0 | Qn bis 2,5 | 9,35 € | 10,00 € |
Q3 10,0 | Qn bis 6,0 | 23,36 € | 25,00 € |
Q3 16,0 | Qn bis 10,0 | 37,64 € | 40,27 € |
Q3 25,0 | Qn bis 15,0 | 58,41 € | 62,50 € |
Q3 40,0 | Qn bis 30,0 | 93,46 € | 100,00 € |
Q3 63,0 | Qn bis 50,0 | 147,20 € | 157,50 € |
Q3 100,0 | Qn bis 60,0 | 233,65 € | 250,01 € |
Q3 250,0 | Qn bis 150,0 | 584,11 € | 625,00 € |
ohne Messeinrichtung: siehe § 3 (1) der Gebührensatzung für die Wasserversorgung
Q3 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers nach MID (Measuring Instruments Directive, europäische Messgeräterichtlinie)
Qn = Nenndurchfluss des Wasserzählers nach EWG (Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)
Hinweis: Für Heranziehungszeiträume, die zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden, gilt für den gesamten abgerechneten Zeitraum der Mehrwertsteuersatz von 5 %.
Der Verband stellt für vorübergehende Zwecke auf der Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen Standrohre gegen Erstattung der Kosten bereit.
Weitere Einzelheiten sind der Gebührensatzung für die Wasserversorgung in der gültigen Fassung zu entnehmen.
Abwassergebühren ab 01.01.2022
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
Grundgebühr A:
Die monatlich zu entrichtende Grundgebühr beträgt für das Verbandsgebiet EUR 9,20 je Wohneinheit.
Mengengebühr A:
Zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr ist eine Mengengebühr zu entrichten, die sich der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst, welche der gemessenen Trinkwassermenge entspricht.
Die Höhe der Mengengebühr für das Verbandsgebiet beträgt:
ab 01.01.2022 – 2,95 €/m³ Trinkwassermenge.
Für stark verschmutztes Abwasser wird weiterhin, gemessen am chemischen Sauerstoffbedarf, ein Zuschlag auf die allgemeine Mengengebühr erhoben.
Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung, Benutzungsgebühr B
Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 0,67 EUR/m² und Jahr für bebaute und/oder befestigte angeschlossene Grundstücksfläche erhoben.
Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
Für die Entsorgung und Reinigung von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen und das gesammelte Abwasser aus abflusslosen Abwassergruben wird folgende Gebührenstruktur angewendet:
ab 01.01.2022 | ||
Grundgebühr A (für Kleinkläranlagen und Sammelgruben) | 4,50 € | je Monat und Wohneinheit |
Mengengebühr A (bei abflusslosen Sammelgruben) | 9,97 € | je m3 Trinkwassermenge |
Mengengebühr B (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen) | 31,52 € | je m3 abgefahrener Menge |
Zuschlaggebühr C (für Sonn- und Feiertage) | 91,47 € | je m3 je Sonderabholung |
Schmutzwasserbeiträge
Anschlussbeiträge werden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung der öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen zur Schmutzwasserentsorgung, z.B. Kläranlagen, Druckrohrleitungen, Pumpwerken u.a., erhoben.
Es ist ein Anschlussbeitrag in Höhe von
12,51 € / m2 anzurechnender Grundstücksfläche
zu entrichten.
Weitere Einzelheiten sind der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserentsorgung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.