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VERBANDSVORSTEHER / VORSTAND

Organe des Verbandes gemäß § 3 der Verbandssatzung sind:

  • die Verbandsversammlung und
  • der Verbandsvorsteher

Die Verbandsversammlung, als oberstes Organ des Zweckverbandes, besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden.

Zusätzlich zu den Organen wird durch die Verbandsversammlung ein Verbandsvorstand gewählt, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

 

NameVornamePositionAmt
GrüschowChristianVerbandsvorsteherBürgermeister der Stadt Bützow
GrieseBjörn1. StellvertreterBürgermeister der Stadt Warin
HarloffHans-Georg2. StellverteterBürgermeister der Gemeinde Rühn
KörtingThomasVorstandsmitgliedBürgermeister der Gemeinde Groß Schwiesow
Ober-SundermeierHenrikVorstandsmitgliedBürgermeister der Gemeinde Dobbin-Linstow
ToparkusRalfVorstandsmitgliedBürgermeister der Gemeinde Kuhlen-Wendorf
ZimmermannChristinVorstandsmitgliedBürgermeisterin der Stadt Laage